Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel
SOL!D Impact, Jens Wiesner, Hermann-Zürrlein-Straße 4 in 97076 Würzburg, im Folgenden „SOL!D Impact“ genannt, erbringt Beratungsleistungen unter anderem im Bereich von Unternehmensentwicklungen, Geschäftsprozessoptimierungen und bietet die Durchführung von Trainings sowie Business-Sparrings (Coachings) an.

§ 1 Geltungsbereich

  • SOL!D Impact erbringt seine Leistungen gegenüber dem jeweiligen Vertragspartner, im Folgenden „Kunde“ genannt, auf der Grundlage der nachstehenden Geschäftsbedingungen in der jeweils aktuell gültigen Fassung.
  • Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei der Nutzung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  • Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, dies gilt auch für den Fall, dass SOL!D Impact diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat.
  • Im Fall von Kollisionen innerhalb der Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien soll folgende Rangfolge gelten:
  • a) individuelle Vereinbarungen
  • b) diese allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • c) die gesetzlichen Regelungen.

 

§ 2 Änderung der AGB
SOL!D Impact behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern. SOL!D Impact wird dem Kunden die Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen spätestens vier Wochen vor Inkrafttreten mitteilen und ihm diese übermitteln. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von 2 Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung, dann gelten die geänderten Geschäftsbedingungen als angenommen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen fristgemäß, so ist SOL!D Impact berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen oder zu den bisherigen Bedingungen fortzusetzen.

§ 3 Vertragsschluss, Vertragsgegenstand, Leistungsumfang, Leistungsort

  1. Beratungsverträge, firmeninterne Trainings sowie Verträge zu Business-Sparrings kommen durch Unterzeichnung des von SOL!D Impact unterbreiteten Angebots durch den Kunden oder durch die Vereinbarung eines Termins zustande. SOL!D Impact hält sich 30 Tage an sein Angebot gebunden.
  2. Zu den offenen Trainings können sich die jeweiligen Teilnehmer schriftlich (eMail, Fax, Post) bei SOL!D Impact anmelden.
  3. Der Umfang, der von SOL!D Impact zu erbringenden Leistungen, ergibt sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag sowie den hierauf bezugnehmenden Angaben in dem jeweiligen Angebot an den Kunden.
  4. SOL!D Impact darf sich, soweit nichts anderes vereinbart wurde, bei der Ausführung der Leistungen auch Dritter bedienen.
  5. Bei den Leistungen von SOL!D Impact hat der Kunde keinen Anspruch darauf, dass die von SOL!D Impact erbrachten Leistungen zu dem angestrebten Erfolg des Kunden führen.
  6. Der Leistungs- bzw. Erfüllungsort ist nach Absprache bei dem Kunden vor Ort, an den vom Kunden vorgegebenen Orten und/oder in von SOL!D Impact ausgesuchten Veranstaltungsräumen.

 

§ 4 Entgelte

  1. Alle Entgelte verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vermerkt ist, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. Die Abrechnung erfolgt nach der jeweiligen Leistungserbringung.
  3. Die Reisekosten sind vom Kunden zu übernehmen. In der Regel werden als Reisekosten 0,40 € pro gefahrenen Kilometer oder die Kosten für eine Bahnfahrt in der 1. Klasse mit Bahncard 25 oder ein Flugticket sowie Übernachtungskosten abgerechnet.
  4. Kosten für Vor- und Nachbereitung werden nach Vereinbarungen in Textform oder Bestätigungen in Textform in Rechnung gestellt.
  5. Kosten für Material werden nach schriftlicher Vereinbarung oder schriftlicher Bestätigung in Rechnung gestellt.

 

§ 5 Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug

  1. Die Entgelte sind grundsätzlich mit Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. SOL!D Impact ist berechtigt, Vorschüsse zu verlangen.
  2. Bezahlt der Kunde bei offenen Trainings das Entgelt nicht bis zum Beginn des Trainings vollständig, ist SOL!D Impact berechtigt, den Kunden von der Teilnahme auszuschließen.
  3. Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen sind gegenüber SOL!D Impact schriftlich zu erheben. Rechnungen von SOL!D Impact gelten als vom Kunden genehmigt, wenn ihnen nicht binnen vier Wochen nach Zugang widersprochen wird. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs.
  4. Der Kunde gerät in Verzug, wenn er innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit nicht geleistet hat. Ab Verzug hat der Kunde die Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu tragen. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche gleich welcher Art wegen Zahlungsverzuges, insbesondere den Nachweis eines höheren Zinsschadens, behält sich SOL!D Impact ausdrücklich vor.
  5. SOL!D Impact ist bei Zahlungsverzug des Kunden auch berechtigt, weitere Leistungen zurückzubehalten.

 

§ 6 Stornoregelung

1. Wenn der Kunde einen fest vereinbarten Termin nicht einhalten kann oder von dem Vertrag zurücktritt, treffen beide Vertragspartner folgende Stornoregelungen:

  • wird eine vereinbarte Leistung bis 3 Wochen vor Beginn storniert, fallen keine Kosten an.
  • wird eine vereinbarte Leistung unter 3 Wochen vor Beginn, storniert, fallen 50% der Kosten an.
  • wird eine vereinbarte Leistung unter 2 Wochen vor Beginn, storniert, fallen 75% der Kosten an.
  • wird eine vereinbarte Leistung unter 1 Woche vor Beginn, storniert, fallen 100% der Kosten an.

Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass SOL!D Impact kein oder nur ein geringerer Schaden, als der mit der Pauschale geltend gemachte Schaden entstanden ist.

2. Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch SOL!D Impact wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstiger nicht von ihr zu vertretenen Umständen nicht eingehalten werden, so ist SOL!D Impact von jeglicher Schadensersatzpflicht befreit. SOL!D Impact vereinbart mit dem Kunden unverzüglich einen Ersatztermin.

§ 7 Haftung

  1. SOL!D Impact haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, für Ansprüche auf Grund des Produkthaftungsgesetzes sowie für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  2. Für sonstige Schäden haftet SOL!D Impact nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).
  3. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für die Erfüllungsgehilfen von SOL!D Impact.
  4. Die Haftung nach der Ziffer 2 dieser Klausel ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.
  5. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

 

§ 8 Datenschutz, Schweigepflicht

  1. SOL!D Impact ist zeitlich unbegrenzt verpflichtet, über alle als vertraulich bezeichneten Informationen oder Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden, die ihm im Zusammenhang mit der Leistungserbringung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren.
  2. SOL!D Impact übernimmt es, alle von ihm zur Durchführung des Auftrags eingesetzten Personen auf die Einhaltung dieser Vorschrift zu verpflichten.
  3. SOL!D Impact ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags die ihm anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.

 

§ 9 Schlussbestimmungen

  1. Auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf die unter Bezug auf diese allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossenen Verträge findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
  2. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Über uns

Wir sind als Impulsgeber, Metho­denbeisteuerer, Umset­zungs­begleiter und mit reichlich Erfahrung an Ihrer Seite. Wir arbeiten nachhaltig und machen uns gerne entbehrlich. Sie gestalten die Transformation, denn es ist der Weg Ihrer Organisation.

Kontakt

SOLID Impact GmbH
Hermann-Zürrlein-Straße 4
97076 Würzburg

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